SCHÜLERRAT

1. Jede Klasse wählt zwei VertreterInnen für den Schülerrat. 

(Die Erstklässler sind ab dem 2. Halbjahr mit 2 Vertretern dabei!)

2. Die Klassenvertreter bilden zusammen mit der Schulleitung, der Schulsozialarbeit und einer Lehrkraft den Schülerrat.

3. Der Schülerrat tagt 5 – 6mal pro Schuljahr. 

4. Zu jeder Sitzung des Schülerrats liegt eine Tagesordnung vor. 

(mindestens 1 Woche vorher haben alle Klassenlehrer die Einladung und die Tagesordnung vorliegen!)

5. Diese Tagesordnung wird in den Klassen vorbesprochen. Dabei werden auch Wünsche und Anregungen gesammelt. 

(Es ist Aufgabe des Klassenlehrers, die Themen/Anliegen in der Klasse vorzubesprechen, sodass die Klassensprecher das Meinungsbild ihrer Klasse im Schülerrat vertreten können!)

6. Die Anliegen des Schülerrates werden an die entsprechenden Gremien und Stellen weitergeleitet: GLK, Elternbeirat, Förderverein, Ortschaft usw. 

7. Bei Bedarf werden durch den Schülerrat Umfragen in den Klassen durchgeführt. 

8. Einzelne Themen werden zum Teil auch direkt im Schülerrat abgestimmt. 

9. Die Klassenvertreter informieren ihre Klassen über die Sitzungen des Schülerrates. 

(Die Klassenlehrerin räumt dafür ein entsprechendes Zeitfenster ein!)

10. Bei Bedarf und auf Wunsch findet eine Schülerversammlung statt. 

11. Die Schulleitung und Schulsozialarbeit richten Appelle über den Schülerrat an alle Klassen und SchülerInnen.

12. Die Mitglieder des Schülerrats sind allen Schülern bekannt. Ein Gruppenbild hängt an prominenter Stelle im Eingangsbereich. 

(Eine Stellwand im Foyer wird gepflegt mit Infos aus dem Schülerrat!)